Noch Fragen?

Allgemein

Warum Workbase?

Workbase ist die Job-Plattform der Promotionagentur Sellinnx. Wir bieten eine breite Palette an Promotionjobs. Je nach Deinen Kompetenzen und Zielen kannst du bei uns als Sampler, Promotor oder Expert arbeiten. Mehr Infos dazu hier. Natürlich bist Du aber nicht an Workbase gebunden, sondern kannst auch bei anderen Agenturen Jobs annehmen.

Workbase ist aber keine eigene Firma, sondern lediglich unser Jobportal. Das heißt, Du bist für Sellinnx im Einsatz. Deswegen adressiere Deine Post auch immer an Sellinnx GmbH (Belvederegasse 23, 1040 Wien). Vielen Dank!

Wer ist Sellinnx?

Als eine der renommiertesten und größten Promotionagenturen des Landes hat Sellinnx seit der Gründung im Jahr 2000 tausende Projekte kreiert, umgesetzt und betreut. Sellinnx ist auf Streetpromotions, Roadshows, Verkaufsunterstützung, Hospitality, Verkostungen, Inszenierungen und Events spezialisiert und betreut in diesem Bereich viele namhafte Kunden und Marken.

Wie bewerbe ich mich?

Im ersten Schritt füllst Du das sogenannte Anfrageformular aus. Dieses findest Du hier. Je vollständiger und informativer Deine Bewerbung ausfällt, desto überzeugter werden wir sein,  Dich unbedingt kennenlernen zu wollen und zu einem Casting einzuladen. Bei diesen Bewerbungsrunden können wir einander beschnuppern und danach entscheiden, ob wir zusammenarbeiten wollen. Wenn ja, dann erhältst Du Zugang zur Workbase und es kann losgehen.

Wer sind meine AnsprechpartnerInnen?

Wenn es um Allgemeines zu Deiner Tätigkeit für Workbase, eine generelle Nachfrage außerhalb eines bestimmten Projektes, Deine Bewerbung, Deine Daten, Deine Abrechnung, sonstige administrative Angelegenheiten oder Deine Weiterentwicklung geht, dann wende Dich bitte an das Workbase Office (office@workbase.online).

Innerhalb eines bestimmten Projektes oder Jobs ist der/die jeweilige ProjektmanagerIn Dein Ansprechpartner (siehe Workbase- klicke auf den Einsatz – rechts erscheinen die Details zu diesem Einsatz. Siehe „Unter Leitung von:“. Wenn Du auf den Namen klickst, öffnet sich direkt ein neues E-Mail).

Rechtliches

Wie werde ich bei der Sozialversicherung angemeldet?

Wir melden alle unsere MitarbeiterInnen entsprechend der geltenden ASVG Vorschriften und entsprechend dem Charakter Ihrer Tätigkeit (fallweise Beschäftigung oder befristetes Dienstverhältnis) bei den zuständigen Gebietskrankenkassen vor Jobbeginn an. Auch die abgabenrechtlichen Schritte werden von uns entsprechend der geltenden Vorschriften (zB. SV Dienstgeberanteil, Kommunalsteuer, Lohnsteuer, Betriebsvorsorgekasse etc.) gesetzt!

Tageweise Beschäftigung

Du wirst von uns an den Tagen an denen du im Einsatz beschäftigt und angemeldet. Liegt Dein gesamter Monatsverdienst unter der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze von EUR 485,85 bist Du an diesen Tagen am Weg zur Arbeit, bei der Arbeit und am Nachhauseweg Unfallversichert.
Wenn Dein Einkommen die monatliche Geringfügigkeitsgrenze von EUR 485,85 überschreitet, bist Du auch kranken- und pensionsversichert. Dafür musst Du aber einen Sozialversicherungsanteil von 14,12% Deines Verdienstes bezahlen. Nach Ende eines Kalenderjahres wird Dir der Betrag von der ÖGK vorgeschrieben. Wir empfehlen Dir, das in Deiner Finanzplanung zu berücksichtigen.

Wenn Du nicht anders krankenversichert bist, ist eine monatliche Vorauszahlung der Beiträge zwingend notwendig. Nur so können Sie ärztliche Leistungen erhalten. Infos dazu und ein entsprechendes Formular findest Du hier https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.834082&portal=oegkvportal

Was mache ich, wenn ich keine österreichische SV-Nummer habe?

Ihr könnt von uns fürs Erste mit Eurem Geburtsdatum angemeldet werden. Die GKK schickt Euch dann Eure österr. SV-Nummer zu. In das entsprechende Feld beim Anfrage- und Bewerbungsformular trage bitte vorerst 0000 und tt mm yy für Dein Geburtsdatum ein.

Bitte melde uns Deine SV Nummer unbedingt sobald Du sie erhalten hast (am besten per Email an office@workbase.online bzw. trage sie auch in Deine Workbase-Daten ein).

Workbase

Jobdefinition Angefragt/Angemeldet/Eingeteilt/Bestätigt

Status Angefragt:
Wir haben Dich angefragt, ob Du  diesen Job übernehmen möchtest.

Status Angemeldet:
Du hast uns informiert, dass Du den Job übernehmen möchtest. ACHTUNG! Ist noch keine Zusage.

Anmeldungen können von Dir jederzeit über das System zurückgezogen werden. Bitte regelmäßig überprüfen, ob Du tatsächlich an allen Terminen, an denen du angemeldet bist, auch zur Verfügung stehst! Wir versuchen unsererseits die Planung so rasch wie möglich abzuschließen, damit Du schnell eine Zu-, aber vor allem auch ein Absage bekommst, wenn der Job schon vergeben ist.

Status Eingeteilt:
Ab diesem Status liegt eine beidseitige Willenserklärung vor und der Job gilt als vereinbart. Damit wir auch wissen, dass Du deine Einteilung registriert hast, ist der Einsatztag online oder via APP noch von Dir zu bestätigen.

Bestätigung muss innerhalb von 24 Stunden nach der Einteilung erfolgen! Erfolgt sie nicht, müssen wir dies aus organisatorischen Gründen als automatische Absage werten und dich wieder aus dem Einsatzplan nehmen!

Status Bestätigt:
Mit diesem Status ist der Anmeldeprozess abgeschlossen

Eine Abmeldung ist über das System nicht mehr möglich. Solltest du den Job doch nicht übernehmen können, bitte Kontakt mit dem zuständigen Projektmanager aufnehmen.

Ich habe mich für einen Job beworben, aber nun doch keine Zeit. Was nun?

Wenn Du Dich für einen Job beworben hast und nun doch keine Zeit hast, dann ziehe bitte Deine Bewerbung wieder zurück. Das kannst Du nur machen, solange Du Dich nur angemeldet hast. Den Status „Angefragt“ kannst Du auch selbst ablehnen. Sollte Dein Status bereits „Eingeteilt“ lauten, dann kontaktiere bitte sofort den/die zuständige/n ProjektmanagerIn, um Dich von dem Job wieder auszutragen.

Was mache ich, wenn ich meine Zugangsdaten zur Workbase verloren oder vergessen habe?

Dein Benutzername ist gleich Deiner E-Mail Adresse. Diesen kannst Du unter folgendem Link angeben und auf „Passwort vergessen“ klicken: https://workbase.staff.cloud So kannst Du Dir selbst ein neues Passwort senden lassen. Wenn Du Dich jedoch nicht mehr an Deinen Benutzernamen erinnerst, dann wende Dich bitte an office@workbase.online. Wir kümmern uns um Deine neuen Daten.

Du Dein Passwort selbst jederzeit individuell anpassen. Gehe dazu in Deinem Portal auf „Mein Konto“ und scrolle nach unten bis zu „Zugangsdaten“.

Was mache ich, wenn ich nicht mehr für Workbase arbeiten kann oder will?

Das finden wir auf jeden Fall sehr schade. Wir freuen uns aber, wenn Du uns über deinen Wunsch bezüglich des  Ausscheidens aus der Datenbank kurz informierst. Schreibe dazu eine E-Mail an office@workbase.online

Wie kann ich die E-Mail Sprache ändern?

Du kannst die E-Mail Sprache direkt in Deinem Portal ändern. Nachdem Du Dich erfolgreich eingeloggt hast, klicke auf  „Mein Konto“ und unter Deiner E-Mail Adresse kannst Du die „Email-Sprache“ ändern. Sollte das nicht funktionieren, dann schicke bitte eine E-Mail an: office@workbase.online

Abrechnung

Wie erhalte ich einen Lohnzettel?

Der Lohnzettel wird Dir per E-Mail im Nachhinein übersandt.

Wie erhalte ich einen Jahreslohnzettel?

Der Jahreslohnzettel wird von Sellinnx an die zuständige GKK übermittelt und hat für die DienstnehmerIn nur informativen Charakter. Du benötigst diesen aber nicht für Deine Steuererklärung. Sollten aber dennoch Fragen dazu auftauchen, dann kannst du gerne bei uns anrufen oder uns ein Email senden an:office@workbase.online

Wie verrechne ich km-Geld?

Wenn Du KM-Geld verrechnest, musst Du einen Kostenersatz ausfüllen und dort die entsprechenden Fahrten eintragen, die Vorlage findest Du hier als Excel Vorlage (Kostenersatz_Sellinnx_Vorlage) oder hier als PDF zum Download (Kostenersatz_Sellinnx). Das Fahrtenbuch bitte vollständig ausfüllen,  bitte überprüfe nochmal ob Deine Kontodaten – IBAN und BIC – richtig angegeben sind) ausdrucken und unterschrieben an den/die zuständige/n ProjektmanagerIn oder office@sellinnx.at senden.

Denke bitte auch daran, den Kilometer Anfangs- & Endstand im Fahrtenbuch anzugeben.

Wie hoch ist der Kilometersatz?

Das amtliche Kilometergeld von €0,42/KM ist der höchste Betrag, der steuerfrei ausbezahlt werden kann und ist keine gesetzliche Grundlage in der Privatwirtschaft. Der jeweilige Kilometergeldsatz kann von Projekt zu Projekt variieren. Für nähere Details wende Dich bitte an Deine/n ProjektmanagerIn.

Was muss ich tun, wenn ich Barauslagen (Tank, Maut, Parken, Promotionequipment, Post.. etc.) eintragen möchte?

In diesem Fall benötigen wir einen Kostenersatz sowie sämtliche Belege im Original (per Post übermittelt). Die Vorlage dazu findest hier als Excel Vorlage (Kostenersatz_Sellinnx_Vorlage) oder hier als PDF (Kostenersatz_Sellinnx) zum Download. Bitte entsprechend der Angaben ausfüllen und per Post inkl. aller Belege im Original an folgende Adressen senden:

Sellinnx GmbH

zH Projektmanager

Belvederegasse 23/1

1040 Wien

Wann wird mein Geld überwiesen?

Bei einer fallweisen Beschäftigung wird das Entgelt rund um den 20ten  des Folgemonats (unter Berücksichtigung der Banköffnungstage) an das von Dir angegebene Konto überwiesen. Sollten sich Deine Kontodaten ändern, vergiss bitte nicht, dies auch in Deinen Workbase-Daten zu korrigieren.

Warum wird mir jeweils im Dezember das Service-Entgelt für die e-card abgezogen?

Per Stichtag 15. November muss der Dienstgeber prüfen, welche MitarbeiterInnen bei ihnen krankenversicherungspflichtig (über der Geringfügigkeit gemeldet) beschäftigt sind. Für diese Beschäftigten ist der Dienstgeber  verpflichtet, das Service-Entgelt für die e-card einzuheben und an den zuständigen Krankenversicherungsträger abzuführen.

Rückerstattung des Service-Entgelts
Personen mit mehr als einem sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis zahlen zunächst das Service-Entgelt für jeden Versicherungsanspruch, erhalten jedoch die zu viel entrichteten Entgelte gegen Vorlage der Zahlungsbelege (Lohn- bzw. Gehaltsverrechnungsbelege) vom zuständigen Krankenversicherungsträger über einen formlosen Antrag rückerstattet

Was passiert, wenn ich die monatliche Geringfügigkeitsgrenze überschreite?

Wenn Dein Einkommen die monatliche Geringfügigkeitsgrenze von EUR 485,85 überschreitet, bist Du auch kranken- und pensionsversichert. Dafür musst Du aber einen Sozialversicherungsanteil von 14,12% Deines Verdienstes bezahlen. Nach Ende eines Kalenderjahres wird Dir der Betrag von der ÖGK vorgeschrieben. Wir empfehlen Dir, das in Deiner Finanzplanung zu berücksichtigen.

Wenn Du nicht anders krankenversichert bist, ist eine monatliche Vorauszahlung der Beiträge zwingend notwendig. Nur so können Sie ärztliche Leistungen erhalten. Infos dazu und ein entsprechendes Formular findest Du hier https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.834082&portal=oegkvportal

Warum bekomme ich eine Aufforderung der WGKK Beträge nachzuzahlen, obwohl ich geringfügig beschäftigt war?

Die gemeldete Jahresgrundlage wird durch die gemeldeten Beschäftigungstage geteilt  und dann wird der sich daraus ergebende Betrag in den einzelnen Monaten mit den Beschäftigungstagen multipliziert. Ergibt sich hieraus ein Betrag über der Geringfügigkeitsgrenze, wird für den betreffenden Monat der Pauschalbeitrag vorgeschrieben.

Entspricht der berechnete Wert nicht dem tatsächlich erzielten, monatlichen Einkommen, kann unter Übermittlung aller die Überschreitungsmonate betreffenden Einkommensunterlagen (z.B. Jahreslohnkonto, monatliche Gehaltsabrechnungen, Honorarnoten) die Nachverrechnung überprüft werden lassen (am besten per Mail an mehrfachversicherung@wgkk.at ). Diese Überprüfung kann lt. Auskunft der WGKK länger dauern, liegt leider nicht in unserer Hand.

Alle Fragen beantwortet?

Wenn nein, dann wende Dich mit Deiner Frage gerne jederzeit an office@workbase.online oder den/die für die Frage zuständige/n ProjektmanagerIn.