Da wir immer bestrebt sind euch zu informieren und eine bestmögliche Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu schaffen, haben wir hier für euch einige Informationen zum Thema Mehrfachbeschäftigung zusammen getragen. Alle unsere Informationen kommen direkt von der Gebietskrankenkasse und wir verlinken euch natürlich unsere Quelle am Ende unseres Posts.

  1. Der erste Punkt, der sehr relevant ist – willst du unter der Geringfügigkeitsgrenze bleiben?
    Wenn nein, dann kannst du direkt zu Punkt 2 übergehen. Wenn deine Antwort ja ist, dann beachte folgendes: Wenn du für mehrere Dienstgeber im Einsatz bist und dabei die Summe des Brutto-Einkommens (Entgelt) gesamt unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt (EUR 460.66 – Wert 2020), also der gesamte Verdienst des Monats, dann bist du nur Unfallversichert (Dies zahlt der jeweilige Dienstgeber).
  2. Wenn du über die Geringfügigkeitsgrenze kommst, dann wirst du automatisch Vollversichert (= es werden Beiträge zur Kranken- , Pensions- und Arbeitslosenversicherung fällig). Solltest du ausschließlich bei einem Dienstgeber tätig sein, so werden dir die fälligen Zahlungen direkt abgezogen. Bist du aber bei mehreren Dienstgebern tätig, die vielleicht nicht einzeln, dafür aber gesamt über die Geringfügigkeitsgrenze kommen, kommt es zu einer Nachzahlung ( Kranken- und Pensionsversicherung).
  3. Eine Nachzahlung kann durch folgende Punkte notwendig werden (in jedem Fall musst du in diesem bestimmten Monat über die Geringfügigkeitsgrenze gekommen sein). Entweder durch mehrere geringfügige Beschäftigungen parallel oder hintereinander in einem Monat oder weil du bereits einen Job hast, bei dem ein vollversichertes Dienstverhältnis besteht. Wichtig: Du erwirbst deswegen keine Arbeitslosenversicherung. Und auch eine Teilzeitanstellung fordert eine Vollversicherung, wenn das Brutto-Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze liegt (Anzahl der Arbeitsstunden spielen dabei keine Rolle).
  4. Die Vorteile einer Nachzahlung betreffen die Erhöhung der Beitragszeit für deine Pension und weil du zusätzlich noch vollversichert bist, bekommst du einen höheren Pensionsanspruch.
  5. Wenn du vermeiden möchtest, dass eine Nachzahlung erst zu einem späteren Zeitpunkt durch die Gebietskrankenkasse eingelangt und deine Finanzen durcheinander bringt, kannst du dir entweder, in den Monaten, in denen du über die Geringfügigkeitsgrenze kommst, ca. 15% deines Einkommens beiseitelegen oder aber eine Ratenzahlung beantragen, damit du nicht alles auf einmal zahlen musst. Wende dich im zweiten Fall bitte direkt an die Gebietskrankenkasse.

Somit können wir dir sagen – es ist kein Problem, wenn du für mehrere Arbeitgeber arbeitest. Beachte nur die gesetzlich geregelten Grenzen und behalte den Überblick über deine Finanzen. Hier findest du noch weitere Infos zu diesem Thema, sowie generelle Erklärungen zur Sozialversicherung